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- 28.05.2012 - 29.05.2012 Pfingstfeiertage
- 07.06.2012 Fronleichnam
- 11.06.2012 - 14.06.2012 Freilichtmuseum Kommern Kl. 1 bis 4
- 25.06.2012 Elternabend der Schulneulinge
- 28.06.2012 Besuch der Schulneulinge
Was habe ich zu beachten, wenn mein Kind krank ist?
Ist Ihr Kind erkrankt, rufen Sie an dem ersten Tag, an dem es nicht am Unterricht teilnehmen kann, in der Schule an und entschuldigen es. Der Hausmeister oder die Schulsekretärin geben die Krankmeldung an die Klassenlehrerin weiter. Vielleicht können Sie auch schon sagen, wie lange das Kind voraussichtlich fehlen wird und wem ggf. die Hausaufgaben mitgegeben werden sollen. Wenn Ihr Kind wieder in die Schule kommt, geben Sie ihm bitte eine kurze schriftliche Entschuldigung mit.
Bei Erkrankung von mehr als vier Wochen ist auch Hausunterricht möglich. Wenden Sie sich dann bitte an die Schulleitung.
Wenn Ihr Kind während der Unterrichtszeit zum Arzt gehen muss, sagen Sie auch bitte Bescheid. Eine Bescheinigung des Arztes über den Arztbesuch ist normalerweise nicht notwendig.
Kann Ihr Kind aus Krankheitsgründen nicht am Sportunterricht teilnehmen, verfahren Sie bitte analog. Ein Attest ist im Regelfall nur bei langfristigen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen erforderlich.
Wenn Ihr Kind sich während des Unterrichts plötzlich krank fühlt, hat es die Möglichkeit, zu Hause oder bei der angegebenen Kontaktperson anzurufen, um dann ggf. abgeholt zu werden.

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